Die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg hat in einem ersten Fall ein Bußgeld gegen einen Beschäftigten wegen eines erheblichen Datenschutzverstoßes verhängt. Der Beschäftigte hatte Kundendaten des Arbeitgebers für private Zwecke missbraucht. Dem Beschäftigten wurde durch den Arbeitgeber fristlos gekündigt und bei den Datenschutzbehörden angezeigt.